Erbschaftsmediation

Präventive Mediation

Letztwillige Verfügungen, die nicht offen kommuniziert bzw nicht unter Einbindung der Betroffenen errichtet wurden, bergen Konfliktpotential.

Die Frage, was mit dem geschaffenen Vermögen nach dem Tod passieren soll, ist eine Höchstpersönliche. Die Regelungen sollen gut überlegt und auf einem Fundament getroffen werden. Dies kann im Rahmen einer Mediation geklärt werden.

  • Brauche ich überhaupt ein Testament?
  • Wen möchte ich zu meinem Erben machen?
  • Wie werden die anderen reagieren?
  • Was sind meine Beweggründe?

 

→ Durch eine Mediation kann Zwietracht unter den Nachkommen verhindert werden. Es können, wenn in der Mediation alle offen miteinander sprechen, die Bedürfnisse und Erwartungen der Beteiligten geklärt und dabei den Wünschen des Erblassers entsprochen werden.

Mediation nach Eintritt des Erbfalles

Nach einem Todesfall kommen oft alte, teilweise verdrängte Konflikte zwischen den Erbinnen und Erben untereinander bzw mit der verstorbenen Person zum Vorschein und führen zu Erbschaftsstreitigkeiten. Der Familienfrieden kommt ins Wanken. Schwierigkeiten bereitet vor allem die Tatsache, dass der oder die Verstorbene nicht mehr zur Unterstützung steht, um den Konflikt gemeinsam zu bearbeiten. Konflikte können sich auf nachfolgende Generationen einer Familie auswirken und das Familiengefüge zerstören.

  • Ist das Testament eine Überraschung?
  • Ist die Anordnung missverständlich formuliert?
  • Empfinden Sie die Regelung als ungerecht?
  • Möchten Sie als Familie weiterhin gut auskommen?

 

→ Oft geht es gar nicht um Geld, sondern um lang zurückliegende Familienkonflikte. Diese anzusprechen und aufzudecken ist die Aufgabe der Mediation. Es gilt eine für alle Beteiligten positive Lösung zu finden welche die Wünsche des Verstorbenen berücksichtigt.

Mediation nach Einantwortung

  • Muss ein (Pflege-) Vermächtnis erfüllt werden?
  • Müssen Pflichtteilsansprüche ausbezahlt werden?
  • Sind unterschiedliche Personen Miteigentümer derselben Liegenschaft?
  • Wird ein und derselbe Vermögensgegenstand von unterschiedlichen Personen mit unterschiedlichen Interessenslagen genützt. Benötigt es eine klare Nutzungsregelung?

 

→ All diese Fragen können in der Mediation gelöst werden.