Trennungs- und Scheidungsmediation

Trennungsmediation bei Lebensgefährten

Auch bei Lebensgefährten erweist sich die Trennung oft als schwierig, da in vielen Bereichen rechtliche Rahmenbedingungen wie bei einer Scheidung fehlen. Dennoch gibt es viele Themen zu lösen, die sich anbieten, außergerichtlich einvernehmlich im Rahmen einer Mediation zu vereinbaren.

 

  • Wie sind die Obsorge- und Kontaktrechtsvereinbarungen bezüglich den gemeinsamen Kindern auszugestalten? Wo ist ihr hauptsächlicher Aufenthaltsort, wer übernimmt die Betreuung in welcher Form? Wie oft kann der Elternteil der nicht im gemeinsamen Haushalt wohnt, die Kinder sehen?

→ Auch hier kann in der Mediation eine Lösung gefunden werden, die sowohl für die Eltern aber auch und vor allem den Kindern passt!

 

  • Wie hoch sind die Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kinder? Wer muss diese in welcher Höhe wem, wann bezahlen?

→ In der Mediation kann die Bemessungsgrundlage gemeinsam eruiert und die Zahlungen vereinbart werden.

 

  • Inwieweit sind Investitionen abzugelten, die in das Haus/die Wohnung des Partners/der Partnerin gemacht wurden? Wie sind die Vermögenswerte und Schulden aufzuteilen?

→ In der Mediation kann eine einvernehmliche und faire Lösung für diese Fragen erzielt werden.

 

  • Wie lassen sich die Kosten für zwei Haushalte decken?

→ In der Mediation wird gemeinsam ein Haushaltsbudget erstellt und geschaut, wie sich die immense finanzielle Herausforderung. in Zukunft decken lässt.

Scheidungsmediation

Wenn eine Scheidung geplant ist, stellen sich viele Themen, meist juristischer Natur, die es zu bearbeiten gibt. Das ist in einer Mediation möglich.

 

  • Liegen die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung vor?

→ Gerade die Einigung („der Scheidungsvergleich“) über die Scheidungsfolgen eignet sich sehr für eine Mediation. Hier kann in den einzelnen Themenbereichen gemeinsam eine faire und gerechte Lösung erzielt werden. Diese Lösung kann schriftlich festgehalten und in einem darauffolgenden Scheidungsverfahren als Grundlage für den Scheidungsvergleich dienen.

 

  • Wie ist die Obsorge bezüglich der gemeinsamen Kinder auszugestalten? Wem kommt sie in Zukunft zu? Wo soll der hauptsächliche Aufenthaltsort der gemeinsamen minderjährigen Kinder sein, wer übernimmt die Betreuung in welcher Form? Welches individuelles Betreuungsmodell kann gefunden werden und was muss dabei beachtet werden? Wie kann die Elternrolle neu definiert werden, damit das System Familie gut funktioniert?

→ Auch hier kann in der Mediation eine Lösung gefunden werden, die sowohl für die Eltern aber auch und vor allem den Kindern passt!

 

  • Kontaktrechtsvereinbarungen: Wann und wie oft sehen die Kinder den Elternteil, bei dem sie sich nicht hauptsächlich aufhalten? Was muss dabei berücksichtigt werden?

→ Hier kann in der Mediation eine Regelung getroffen und so ermöglicht werden, dass die Elternaufgabe weiterhin verantwortungsvoll wahrgenommen wird. Auf diese Weise kann es zu einem möglichst konfliktfreien Umgang mit dem anderen Elternteil kommen.

 

  • Wie hoch sind die Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kinder? Wer muss diese in welcher Höhe wem und wann bezahlen? Wie werden Sonderzahlungen gehandhabt?

→ In der Mediation kann die Bemessungsgrundlage gemeinsam eruiert und die Zahlungen vereinbart werden.

 

  • Hat man dem Partner einen nachehelichen Ehegattenunterhalt zu leisten? Wie berechnet sich dieser?

→ Die dafür notwendigen Bemessungsgrundlagen sowie die Eckpunkte der Vereinbarung können in einer Mediation erarbeitet werden.

 

  • Was geschieht mit dem gemeinsamen Haus/der Wohnung, wie sind die Vermögenswerte und Schulden aufzuteilen?

→ Die Vermögensaufteilung bei Trennungen/Scheidungen kann sich mitunter schwierig gestalten, ein langes und kostspieliges Gerichtsverfahren kann mit der Mediation vermieden werden. Durch sie kann eine Aufteilung nach Trennung oder Scheidung erzielt werden, die von beiden Seiten als gerecht empfunden wird. Bei einer Aufteilung im Zusammenhang mit einer Scheidung ist kein Notariatsakt notwendig und kann somit im Rahmen der Mediation verbindlich für den Scheidungstermin vorbereitet werden.

 

  • Wie lassen sich die Kosten für zwei Haushalte decken?

→ In der Mediation wird gemeinsam ein Haushaltsbudget erstellt und geschaut, wie sich die immense finanzielle Herausforderung in Zukunft decken lässt.