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Mediation Prinzipien der Mediation

Prinzipien der Mediation

„Diese Grundsätze gelten in der Mediation. Sie sind die Grundlage für unser Arbeitsbündnis, das wir am Beginn abschließen.“

 

Freiwilligkeit

Mediation ist freiwillig. Der Mediationsprozess kann daher zu jeder Zeit sowohl von den Konfliktparteien als auch von der Mediatorin vertagt, unterbrochen oder abgebrochen werden.

 

Eigenverantwortlichkeit

Die Streitparteien wissen, was ihre Mindestanforderungen an eine zufriedenstellende Lösung sind und welche Angebote wirklich von ihnen umgesetzt werden können.

Eine erfolgreiche Mediation erfordert von allen Beteiligten die Bereitschaft, gemeinsam an einer, für alle tragfähigen Lösung, zu arbeiten.

Deshalb müssen die Konfliktparteien offen für Methoden und Techniken der Mediation sein, sich auf den Prozess einlassen und mitarbeiten.

 

Gesprächsregeln

Emotionen sind wichtig und haben deshalb auch in der Mediation ihren Platz.

Die Kommunikation in der Meditation ist offen, vertraulich, fair, gewaltfrei, ergebnisorientiert und interessenbezogen.

Wir bewahren einen respektvollen Umgang und unterbrechen einander nicht.

 

Vertraulichkeit/Verschwiegenheit

Das Mediationsverfahren basiert auf Vertraulichkeit der darin offen gelegten Informationen. Die Mediatorin bewahrt gegenüber Dritten Stillschweigen und ist keine Zeugin in einem allfälligen Gerichtsprozess.

Alle im Verlauf der Mediation erhaltenen Informationen werden von den Konfliktparteien vertraulich behandelt und in einem eventuellen Gerichtsverfahren nicht gegeneinander verwendet. Während des Medationsverfahrens werden – ohne Absprache – keine gerichtlichen Schritte, keine Veräußerung von Vermögenswerten und keine Belastung der Bankkonten, eingeleitet.

 

Offenlegung und Informiertheit

Sie können nur dann eine faire Lösung für die Zukunft erarbeiten, wenn sie auch alle objektiven Grundlagen für eine Entscheidung zur Verfügung gestellt bekommen.

Die Konfliktparteien legen daher alle Informationen über Gehälter, Einkünfte, Vermögenswerte und sonstige Tatsachen, welche für eine abschließende Regelung bedeutsam sein können, offen. Sie stellen erforderliche Unterlagen, wenn gewünscht, zur Verfügung.

 

Neutralität

Die Mediatorin ist nicht selbst in den Konflikt involviert, sie hat keine persönliche Betroffenheit und Interesse am Konflikt. Sie steht in keiner Beziehung zur Konfliktpartei. Sie verhält sich den Konfliktparteien gegenüber neutral.

 

Allparteilichkeit

Die Mediatorin ist in ihrem Handeln und Auftreten allen Konfliktparteien gegenüber gleich berechtigt und verpflichtet und zugewandt, sie unterstützt beide Konfliktparteien auf die gleiche Weise. Die Mediatorin achtet genau darauf, dass beide Parteien in gleicher Weise gehört werden. Sie vertritt keine Partei des Mediationsverfahrens.

 

Transparenz

Alle an der Mediation beteiligten Personen sollen immer den gleichen Informationsstand haben. Das Mediationsverfahren wird grundsätzlich in gemeinsamen Gesprächen unter allparteilicher Leitung der Mediatorin durchgeführt. Sollte es im Einzelfall aus der Sicht der Mediatorin für eine sinnvolle Weiterführung des Mediationsverfahrens notwendig sein, Einzelgespräche zu führen, so wird sie das den Parteien bekanntgeben und deren Einverständnis einholen. Informationen aus den Einzelgesprächen sind vertraulich und dürfen der anderen Partei nur soweit offenbart werden, wie sich die jeweilige Partei ausdrücklich einverstanden erklärt.

Terminvereinbarung

    Wenn sich zwei streiten, braucht’s eine Dritte. Alleine ist es schwierig und oft nicht möglich, eine gemeinsame Lösung zu finden. Eben deshalb braucht es eine Dritte. Mit meiner Hilfe kann der richtige Weg gefunden werden.
    Ich bemühe mich auf Ihre individuellen Terminwünsche einzugehen.