Vorläufige Trennungsmediation

Oft weiß man nicht, wie und ob es in einer Partnerschaft weitergehen soll oder kann. Sie brauchen zunächst einmal Abstand, eine räumliche Trennung, eine Nachdenkpause, um sich über die eigenen Gefühle bewusst zu werden. Zu diesem Zeitpunkt stellen sich viele Fragen, die auch von juristischer Bedeutung sind:

  • Darf ich aus der gemeinsamen Ehewohnung ausziehen?

→ In der Mediation kann eine Vereinbarung über eine rechtskonforme getrennte Wohnsitznahme der Ehegatten abgeschlossen werden.

 

  • Wie das eheliche Gebrauchsvermögen aufgeteilt? Dürfen Haushaltsgegenstände und andere Vermögenswerte mitgenommen werden? Welches Budget steht mir für die Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen für die neue Wohnung zur Verfügung?

→ In der Mediation kann hier eine Regelung erzielt werden.

 

  • Hat man dem Partner in der Zeit der getrennten Wohnsitznahme Ehegatten/-in Unterhalt zu leisten? Wie berechnet sich dieser?

→ Der Anspruch, die Berechnungsgrundlagen und auch die Höhe eines allfälligen Ehegattenunterhalts können in der Mediation bestimmt und einvernehmlich vereinbart werden.

 

  • Wie lassen sich die Kosten für zwei Haushalte decken?

→ In der Mediation wird gemeinsam ein Haushaltsbudget erstellt und geschaut, wie sich die immensen finanziellen Herausforderungen meistern lassen.

 

  • Wie sind die Obsorge- und Kontaktrechtsvereinbarungen bezüglich der gemeinsamen Kinder auszugestalten? Wo ist während dieser Phase ihr hauptsächlicher Aufenthaltsort, wer übernimmt die Betreuung in welcher Form? Wie oft kann der Elternteil, der nicht im gemeinsamen Haushalt wohnt, die Kinder sehen?

→ Eine Mediation in diesem Bereich ist sehr wichtig und eine gute Vorgangsweise zur Vermeidung von zukünftigen Konflikten.

 

  • Wie hoch sind die Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kinder? Wer muss diese in welcher Höhe wem, wann bezahlen?

→ In der Mediation kann die Bemessungsgrundlage gemeinsam eruiert und die Zahlungen vereinbart werden.

 

  • Möchten Sie bereits jetzt eine Vorabvereinbarung (für den Fall der Scheidung) über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, der ehelichen Ersparnisse und Schulden sowie der Ehewohnung vornehmen?

→ In der Mediation kann hier eine von beiden Seiten als gerecht und fair empfundene Lösung gefunden und vereinbart bzw für den notwendigen Notariatsakt vorbereitet werden.

 

  • Möchten sie bereits zu diesem Zeitpunkt über die verschiedenen Möglichkeiten der Scheidung, deren Ablauf und Kosten informieren?

→ Auch dies kann in der Mediation aufgegriffen und geklärt werden.

In diesem Bereich biete ich auch eine geförderte Mediation an.