Nachbarschaftskonflikte

Nachbarschaftsmediation

Die meiste Zeit verbringen wir in der häuslichen Umgebung, deshalb ist es sehr wichtig, hier Spannungen, Feindseligkeiten und schlechte Behandlungen zu bearbeiten! Konflikte können zwischen Eigentümern, Wohnungseigentümer, Mieter, Vermieter und auch Hausverwalter entstehen.

 

  • Streiten Sie mit ihrem Nachbar wegen Lärm (Rasenmäher, Kinderlärm, Hunde, Musik), Gerüchen (Küchengerüche, Tierhaltung), Licht, Bäumen und Sträuchern oder dem Grenzverlauf?
  • Hat ihr Nachbar eine unterschiedliche Vorstellung von Einhaltung der Hausordnung oder der Grundstücksnutzung?

 

→ In der Mediation kann die Ursache des Konflikts geklärt und ausgeräumt werden. Eine Übertragung des Konflikts auf Nebenschauplätze wird verhindert.

→ Nach einem Gerichtsprozess gibt es einen Gewinner und einen Verlierer. Sie müssen aber weiterhin nebeneinander leben, Spannungen sind vorherprogrammiert. Nach einer erfolgreichen Mediation gibt es keine Verlierer, die Beziehung zum Nachbar bleibt erhalten und wird sogar verbessert.

→ Die Lösung, die in der Mediation erzielt wird, orientiert sich an den Bedürfnissen und Interessen der Nachbarn und nicht an den Worten des Gesetzes. Sie ist ganz individuell und wird von den Konfliktparteien gemeinsam mit Unterstützung der Mediatorin erzielt.

→ Die Kommunikation zwischen den Beteiligten wird nachhaltig verbessert.

Verpflichtete Nachbarschaftsmediation

nach § 364 Abs 3 ABGB iVm Art III des Zivilrechts-Änderungsgesetz 2004.

→ Seit 2004 besteht in Österreich die Pflicht, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten über Entzug von Licht oder Luft durch fremde Bäume oder Pflanzen, zunächst eine außergerichtliche Einigung anzustreben, bevor eine Klage eingereicht wird.