Die häufigsten Fragen
Was ist Mediation?
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Konfliktvermittlung, bei dem die Parteien eigenständig und konstruktiv eine faire Lösung für die Zukunft erarbeiten, die auf ihre Interessen und Bedürfnisse Rücksicht nimmt. Lesen Sie mehr über Definition und Ziel von Mediation.
Wie lange dauert eine Mediation?
Die Dauer lässt sich schwer im Vorhinein bestimmen. Im Regelfall zeichnet sich nach 6 bis 10 Einheiten eine Lösung ab. Die Zeitgestaltung bei der Mediation liegt bei den Parteien. Nach jeder Mediationssitzung wird vereinbart, ob und wann weitergearbeitet wird.
Wie lange dauert eine Mediationssitzung?
Die Dauer der medierten Einheit wird zu Beginn einer jeden Mediationssitzung mit den Konfliktparteien besprochen. Üblicherweise dauert eine Sitzung zwischen ein und zwei Stunden.
Wo findet die Mediation statt?
Die Mediation findet in meinen Kanzleiräumlichkeiten in Dornbirn statt. Bei Mediationen mit größeren Gruppen kann ein zusätzlicher Raum angemietet werden, oder wir treffen uns an einem Ort Ihrer Wahl.
Was kostet die Mediation?
Die Honorierung basiert auf Stundenbasis und wird individuell vereinbart und halbstündlich abgerechnet. Die Mediationskosten sollten von den Parteien in vereinbarten Anteilen aufgeteilt werden. Die erste Sitzung wird mit einem Stundensatz von EUR 160,— verrechnet, danach gilt das individuell vereinbarte Stundenhonorar. In dem Stundenhonorar ist sowohl die jeweilige Vorbereitung als auch die Nachbereitung der Sitzung inkludiert. Sollten darüber hinaus noch Leistungen der Mediatorin in Anspruch genommen werden (zB Abklärungen mit Dritten, Erstellung der Abschlussvereinbarung, Telefonate und Einzelgespräche) so wird das gesondert in Rechnung gestellt. Auch dies wird im Vorhinein besprochen und individuell vereinbart.
Gibt es eine Fördermöglichkeit? Bieten Sie auch geförderte Familienmediationen an?
Ja ich biete gemeinsam mit meinem Co-Mediator Jürgen Thaler geförderte Familienmediationen (Trennung, Scheidung, Kontaktrecht, Vermögensaufteilung, Unterhalt etc.) an. Ob und in welchem Umfang Sie förderungswürdig sind, hängt von Ihrem durchschnittlichen Familieneinkommen und der Anzahl der Kinder ab. Die Tariftabelle, die Förderrichtlinien und weitere Informationen erhalten Sie direkt bei mir oder auf: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/begleitung-beratung-hilfe/trennung-und-scheidung/mediation-fuer-trennung-und-scheidung.html bzw auf https://www.trennungundscheidung.at/mediation.
Was kosten rechtliche Informationsgespräche?
Die Honorierung wird individuell vereinbart.
Was kostet das Orientierungsgespräch?
Das Orientierungsgespräch kostet pro angefangener halben Stunde EUR 80,–.
Was kostet die Gesprächshilfe und die Konfliktberatung?
Die Honorierung basiert auf Stundenbasis und wird individuell vereinbart. Als Orientierung können Sie einen Stundensatz zwischen EUR 200,– und EUR 250,– nehmen, wobei halbstündlich abgerechnet wird. In dem Stundenhonorar ist die jeweilige Vor- und Nachbereitung der Sitzung inkludiert. Sollten darüber hinaus noch Leistungen der Mediatorin in Anspruch genommen werden, so wird das gesondert in Rechnung gestellt. Auch dies wird im Vorhinein besprochen und individuell vereinbart.
Was ist das Ziel einer Mediation?
Das Ziel der Mediation ist, dass die Konfliktparteien eigenständig mit Unterstützung der Mediatorin eine faire und gerechte Lösung für ihren Konflikt finden, die ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigen. Diese Vereinbarung wird in schriftlicher Form verbindlich festgehalten.
Für welche Konflikte eignet sich eine Mediation?
Eine Mediation eignet sich grundsätzlich für alle Konflikte. Durch meine Erfahrungen im Familienrecht biete ich Mediation allerdings insbesondere in allen Familienangelegenheiten an. Lesen Sie mehr über Mediationsgebiete.
Wie ist der Ablauf bei der Mediation?
Der Ablauf in der Mediation ist gut strukturiert und geht in mehreren Phasen vor sich. Ich bin als Mediatorin für die Struktur und den Prozess zuständig, Sie als Konfliktpartei für die Inhalte.
Wer bestimmt die Inhalte in der Mediation?
Ausschließlich Sie als Konfliktpartei bestimmen die Inhalte der Mediation. Sie bestimmen allein über welche Angelegenheiten in der Mediation gesprochen wird. Lesen Sie mehr über Definition und Ziel von Mediation.
Wer entscheidet bei der Mediation?
Ausschließlich Sie als Konfliktpartei sind für die Lösung Ihres Problems zuständig. Ich unterstütze Sie bei der Lösungsfindung, habe aber keine Entscheidungskompetenz. Lesen Sie mehr über Definition und Ziel von Mediation.
Ist eine Mediation eine Rechtsberatung?
Nein, Mediation ist keine Rechtsberatung. Durch meine Unterstützung als Mediatorin und Juristin können jedoch im Rahmen der Mediation auch rechtliche Themen betrachtet und in die Lösung einbezogen werden, sofern es meinen Kompetenzbereich betrifft und Sie es wünschen. Sie können im Mediationsverfahren jederzeit in Abstimmung aller Konfliktparteien einen externen juristischen Berater beiziehen.
Ist die Mediatorin eine Parteienvertreterin?
Nein, die Mediatorin vertritt keine Partei, sondern ist allparteilich für beide Parteien mit dem Ziel tätig, diesen zu einer fairen und interessengerechten Lösung zu verhelfen. Sie ist zur Unparteilichkeit und Neutralität (Allparteilichkeit) verpflichtet. Alles über die Aufgaben der Mediatorin erfahren Sie hier.
Ist Mediation eine Psychotherapie oder ein Coaching?
Nein. Mediation ist weder Psychotherapie noch Coaching. Erfahren Sie mehr über die Definition von Mediation.
Können die Gespräche auch online durchgeführt werden?
Grundsätzlich ist eine Mediation auch online möglich. Dem direkten Gespräch ist jedoch der Vorzug zu geben. Das Orientierungsgespräch, Gespräche mit rechtlichen Informationen und die Gesprächs- und Konflikthilfe kann ohne Probleme online oder auch telefonisch durchgeführt werden.
Müssen bei der Mediation immer alle Parteien kommen?
Grundsätzlich müssen bei der Mediation immer alle Parteien dabei sein. Es herrscht volle Transparenz und Offenheit. Einzelgespräche aber auch eine Shuttlemediation sind in Abstimmung mit allen Konfliktparteien möglich und manchmal auch notwendig und sinnvoll.
Erfahren Sie mehr über alle Prinzipien von Mediation.
Gibt es auch Einzelgespräche bei der Mediation?
Einzelgespräche werden vorher abgesprochen. Alle Gespräche mit der Mediatorin finden grundsätzlich nur im Beisein von allen Parteien statt. Erfahren Sie mehr über alle Prinzipien von Mediation.
Dürfen parallel zur Mediation Gerichtsverfahren stattfinden?
Während des Medationsverfahrens werden – ohne Absprache – keine gerichtlichen Schritte, keine Veräußerung von Vermögenswerten und keine Belastung der Bankkonten, eingeleitet.
Eventuell laufende Gerichtsverfahren sind für die Dauer des Mediationsverfahrens unterbrochen. Durch die Einleitung eines Mediationsverfahrens sind der Anfang und die Fortsetzung der Verjährung oder sonstige Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Scheidung der Ehe gehemmt.
Was bedeutet Perspektivenwechsel?
In der Mediation werden die Mitteilung von Wünschen, Bedeutungen, Bedürfnissen sowie das gegenseitige Zuhören gefördert. Nur auf diese Weise können wir in Erfahrung bringen, was hinter dem Standpunkt, den man vertritt, steht. Weshalb man etwas so sieht, weshalb man etwas so will. Zunächst findet also eine Selbstklärung statt. Es geht in der Mediation aber schlussendlich auch um Gegenseitigkeit und damit, die Sichtweise der anderen Partei zu verstehen, Respekt für die Interessen und Bedürfnisse des anderen haben.
Lesen Sie mehr über Perspektivenwechsel.
Was bedeutet „eingetragene Mediatorin“?
Ich bin in der Liste des Bundesministeriums für Justiz als Zivilrechtsmediatorin eingetragen. Dadurch haben Sie Gewissheit, dass ich zur Verschwiegenheit verpflichtet bin und auch in einem Gerichtsverfahren nicht als Zeugin aussagen darf. Außerdem werden laufende Gerichtsverfahren für die Dauer des Mediationsverfahrens unterbrochen. Durch die Einleitung des Mediationsverfahrens bei mir sind der Anfang und die Fortsetzung der Verjährung oder sonstige Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Scheidung der Ehe gehemmt.
Welche Prinzipien gelten in der Mediation?
Die Mediation findet unter den Grundsätzen der Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit, Vertraulichkeit und Verschwiegenheit, Offenlegung und Informiertheit, Neutralität, Allparteilichkeit und Transparenz statt. Außerdem gelten bestimmte Gesprächsregeln, die in der Mediation eingehalten werden sollen. Lesen Sie mehr über die Prinzipien der Mediation.
Muss ich im Rahmen der Mediation Informationen offenlegen?
Ja, Sie müssen sämtliche notwendigen Informationen in der Mediation offenlegen. Diese Informationen müssen von allen Parteien vertraulich behandelt werden und dürfen auch in einem möglichen Rechtsstreit nicht gegen den anderen Beteiligten verwendet werden. Lesen Sie mehr über die Prinzipien der Mediation.
Was sind die Vorteile einer Mediation?
Es gibt zahlreiche Vorteile in der Mediation. Sie bestimmen von Anfang bis zum Schluss Ihre Themen und Ziele, Ihre persönlichen Interessen und Bedürfnisse finden dabei Berücksichtigung. Sie erarbeiten Ihre Lösung – durch mich als neutrale Mediatorin – selber. Das Verfahren spart Zeit, Kosten und Nerven, vermeidet Gerichtsstreitigkeiten und ermöglicht eine faire Lösung für die Zukunft.
Wie komme ich zu einem Termin?
Sie können einen Termin telefonisch (+43 660 / 58 20 122) oder per E-Mail (praxis@mediation-folie.at) oder auch über das Kontaktformular auf der Website (mediation-folie.at) vereinbaren.
Grundsätzlich arbeite ich Montag/Mittwoch/Freitag von 08:00 bis 12:00 und von 18:00 bis 22:00 sowie Dienstag/Donnerstag von 08:00-18:00. Ich bemühe mich auf Ihre Terminwünsche einzugehen. Termine außerhalb der Bürozeiten können nach Vereinbarung vergeben werden.
Wer formuliert die Abschlussvereinbarung?
Grundsätzlich wird die Abschlussvereinbarung in der Mediationssitzung gemeinsam erarbeitet. Die Mediatorin kann die getroffene Vereinbarung festhalten, wenn dies von den Parteien gewünscht wird. Ein diesbezüglich zusätzlich anfallendes Honorar wird im Vorhinein besprochen und vereinbart.
Ist die Abschlussvereinbarung bindend?
Die Abschlussvereinbarung ist dann für beide Seiten bindend, wenn sie schriftlich ausformuliert und von beiden Seiten unterzeichnet ist. Falls zur Wirksamkeit der Vereinbarung Formerfordernisse notwendig sind, weist die Mediatorin darauf ausdrücklich hin. Jede Vereinbarung in Zivilrechtsangelegenheiten kann als gerichtlicher Vergleich gemäß § 433a ZPO abgeschlossen werden und ist damit exekutierbar.
Wann ist das Mediationsverfahren beendet?
Die Mediation gilt als beendet, wenn eine schriftlich formulierte Vereinbarung erstellt wurde, die Mediation von einem der Beteiligten abgebrochen wurde, oder wenn innerhalb von drei Monaten nach der letzten Sitzung keine neuerliche Mediation stattgefunden hat.
Eignet sich die Mediation für die Vorbereitung einer einvernehmlichen Scheidung?
Die Mediation eignet sich bestens für die Vorbereitung der einvernehmlichen Scheidung. Ich erarbeite mit Ihnen eine Trennung bei der alle Folgen der Scheidung einzeln besprochen und einer fairen Lösung zugeführt werden. Mehr zu Trennungs- und Scheidungsmediation.
Können wir in der Mediation einen einvernehmlichen Scheidungsvergleich vorbereiten?
Ja, in der Mediation kann ein einvernehmlicher Scheidungsvergleich, der alle Folgen der Scheidung umfasst, vorbereitet werden. Lesen Sie mehr über Scheidungsmediation.
In meiner Beziehung kriselt es. Macht hier eine Mediation Sinn?
Grundsätzlich eignet sich die Mediation für jeden Konflikt, somit auch für Konflikte in der Partnerschaft. Es ist allerdings überlegenswert, ob bei Ihnen nicht vielleicht eine Paartherapie die richtige Vorgehensweise wäre.
Ich möchte mich vorläufig von meinem Partner/von meiner Partnerin trennen. Ist hier die Mediation das richtige Verfahren?
Ja, dafür eignet sich die Mediation. Mehr dazu hier.
Für was eignet sich die Mediation besonders?
Mediation ist insbesondere geeignet für:
- Vorbereitung einer einvernehmlichen Scheidung
- Erstellung einer Scheidungsvereinbarung oder einer (vorläufigen) Trennungsvereinbarung
- Die Regelung der Elternverantwortung nach Trennung/Scheidung
- Aufenthalt der Kinder, Kontaktrechtsregelungen vereinbaren
- Unterhaltszahlungen für den Ehegatten/die Ehegattin und/oder bezüglich dem Kindesunterhalt regeln
- Einen gelingenden Familienalltag in Patchwork-Konstellationen erreichen
- Streitigkeiten unter Nachbarn beizulegen
- Unfrieden aufgrund einer Erbrechtsnachfolge zu beseitigen