Über mich
„Wenn einer sagt, das geht nicht, dann sind das seine Grenzen, nicht meine.“
Dr. Beate Folie-Wohlgenannt, MSc
Juristin und eingetragene Mediatorin
Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass sich Konflikte durch Gespräche lösen lassen. Und genauso bin ich auch zutiefst davon überzeugt, dass dies oft aus eigener Kraft nicht möglich ist.
Im Laufe meiner langjährigen Praxis habe ich erfahren, wie sich Positionen verfestigen oder sogar verschlimmern können, wenn jede Seite versucht, ihren Kopf durchzusetzen. Oder auch, was passiert, wenn man die Lösung von Konflikten auf die lange Bank schiebt. Das kostet nicht nur viel Zeit, Nerven und auch Geld, sondern vor allem kostet es jede Menge Lebensqualität.
Wir haben es größtenteils selbst in der Hand, unser Leben zu gestalten. Wir sind Pilot unseres Lebens, nicht Passagier. Wir können unseren Lebensalltag konfliktfrei gestalten und mit viel Lebensfreude begegnen.
Genau dafür eignet sich das Verfahren der Mediation. Hier sind sie Pilot ihres Lebens, denn sie entwickeln eigenständig eine faire Lösung für die Zukunft. Mediation bedeutet Vermittlung im Konflikt und genau das ist meine Aufgabe. Als neutrale und allparteiliche Dritte begleite ich Sie bei der Bearbeitung der vorhandenen Konfliktthemen.
Durch meine Erfahrung, die ich im Bereich des Familienrechts im Rahmen meines Gerichtspraktikums und meiner Tätigkeit in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien gesammelt habe, bietet sich dafür natürlich insbesondere die Mediation in allen familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten an.
Seit 2003 bin ich externe Lehrbeauftragte an der Fachhochschule Vorarlberg mit Schwerpunkt Familienrecht. Zusätzlich unterrichte ich in Zivilrecht, Strafrecht und Exekutionsrecht und bereite die Studierenden in der Beratungswerkstatt auf die direkte Arbeit mit Menschen in besonderen Lebenslagen und deren Beratung vor. Durch meine Lehrtätigkeit an der Fachhochschule Vorarlberg bin ich rechtlich auf dem neuesten Stand.
Eine anwaltliche Beratung will und kann ich nicht ersetzen. Soweit es meinen Kompetenz- und Erfahrungsbereich umfasst, kann ich Sie jedoch rechtlich informieren, wenn Sie das wünschen.
Konflikte gehören zum Leben dazu. Sie zeigen Veränderungsbedarf auf. Die gute Nachricht ist: Konflikte lassen sich lösen. Gelöste Konflikte schaffen Sicherheit, Klarheit und Frieden für die Zukunft. Sie lassen alle Seiten das Gesicht wahren, lassen einander wieder in die Augen schauen.
Gehen wir es gemeinsam an, wenn, wann nicht jetzt?
Lebenslauf
Familie: verheiratet, zwei Kinder
1993 Matura an der HTL Bregenz, Fachrichtung Elektrotechnik
1994-1995 Au-pair Aufenthalt in London und Elektroplanung bei Graf Elektronik, Dornbirn
1995-2001 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck
2000-2001 Gerichtspraktikum BG Dornbirn und LG Feldkirch
2001-2003 Konzipientin – Rechtsanwaltskanzlei
2004-2008 Persönliche Referentin von Wirtschaftslandesrat Manfred Rein
2003 bis heute externe Lehrbeauftragte der Fachhochschule Vorarlberg (unter anderem für Familienrecht)
2008 bis heute juristische Mitarbeiterin in einer Rechtsanwaltskanzlei
Seit 2020 selbständige Tätigkeit als eingetragene Mediatorin in der eigenen Praxis
2022-2023 Masterstudium Mediation und Konfliktregelung. Universitätslehrgang Beratungswissenschaften und Management sozialer Systeme an der Sigmund Freud Privatuniversität in Kooperation mit der ARGE Bildungsmanagement GmbH
Seit 2023 Vortragende in Schloß Hofen – Wissenschaft- und Weiterbildung-Ges.m.b.H. im Lehrgang Mediation – Vermittlung bei beziehungs- und arbeitsbezogenen Konflikten
Zusatzqualifikation
2019-2020 Ausbildung zur Mediatorin in Schloß Hofen, Lochau
Seit 2020 eingetragene Mediatorin nach dem Zivilrechts-Mediationsgesetz
2023 Abschluss als Master of Science (MSc.) in Mediation und Konfliktregelung
2023: Ausbildung zur Mediatorin bei hocheskalierten Konflikten im Zusammenhang mit Mobbingvorwürfen
Eingetragene Mediatorin
Ich bin seit Dezember 2020 eingetragene Mediatorin in der Liste des Bundesministeriums für Justiz:
Voraussetzung für die Eintragung in diese Liste sind vor allem die fachliche Qualifikation, die Vertrauenswürdigkeit und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Mediation durch eingetragene MediatorInnen hat den Vorteil, dass für jenen Zeitraum, in dem die Mediation durchgeführt wird, der Anfang und Fortlauf der Verjährung gehemmt wird. Die Parteien können ihre Ansprüche, sollte die Mediation nicht zu einem von ihnen akzeptierten Ergebnis führen, bei Gericht geltend machen.
Mit der Eintragung sind besondere Pflichten gegenüber den Parteien verbunden:
- Dokumentationspflichten hinsichtlich Beginn, gehöriger Fortsetzung und Ende der Mediation
- Aufklärungspflicht über Mediation und deren Rechtsfolgen
- Verpflichtung zur Allparteilichkeit
- Verpflichtung, das Ergebnis der Mediation schriftlich festzuhalten, wenn die Parteien dies wünschen
- Verpflichtung zur Verschwiegenheit über jene Tatsachen, die im Rahmen der Mediation anvertraut oder sonst bekannt wurden. Diese Verpflichtung wird auch in einem Gerichtsverfahren anerkannt: Im Zivilprozess besteht ein Vernehmungsverbot (§ 320 Z4 ZPO) und im Strafprozess ein Aussageverweigerungsrecht (§ 157 Abs 1 Z 3 StPO).