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Mediation Mediation statt Gerichtsverfahren

Mediation statt Gerichtsverfahren

„Coram iudice et in alto mare in manu dei.”

“Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.”

Alte römische Juristenweisheit 

 

Es gibt Streitfragen, die nur ein Gerichtsverfahren lösen kann.

In der Mehrzahl der Streitfälle kann die Mediation jedoch eine gute Alternative zum Gerichtsverfahren sein. Gerade wenn die Streitparteien auch noch in Zukunft Kontakt miteinander haben (Sorgerechtsstreitigkeiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Erbrechtsstreitigkeiten etc.), ist eine kooperative Konfliktbewältigung sinnvoll.

Oft geht ein Konflikt über die Klärung von Rechtsfragen hinaus, denken sie zB an Schaffung zukünftiger Formen des Zusammenlebens und –arbeitens. Immer dort kommen wir mit Recht an unsere Grenzen.

Häufig haben die Konfliktbeteiligten ein gemeinsames Ziel, zB die bestmögliche Betreuung gemeinsamer Kinder, eine gerechte Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, der Ersparnisse und Schulden und der Ehewohnung. Auch hier ist Mediation sinnvoll.

In der Mediation geht es nicht um „Recht Haben“ oder „Recht bekommen“, es geht auch nicht um „Gewinnen“ oder „Verlieren“. Die rückwärts gerichtete Frage „Wer ist schuld?“ ist nicht von Interesse. In der Vergangenheit wird nur geforscht, wenn die Erhellung bestimmter Geschehnisse für die Klärung gegenwärtiger Streitfragen unumgänglich ist. Die Fragen richten sich in der Mediation nach dem Befinden in der Gegenwart, die Mediation ist zukunftsorientiert. Es geht um die Vermeidung von zukünftigen Streitigkeiten.

Sie delegieren die Konfliktbearbeitung nicht an Rechtsanwälte sondern gehen diese eigenverantwortlich an.

Bei Gericht geben wir die Entscheidung über die Lösung unseres Konfliktes aus der Hand. Wir können nicht mehr selber entscheiden. Niemand kann voraussagen, wie ein Gericht in der konkreten Sache urteilt. Recht wird verordnet, der Richter entscheidet, die Entscheidung muss von den Parteien anerkannt werden.

In der Mediation erarbeiten Medianten „ihr eigenes“ Recht und schließen einen Vertrag. Die Mediatorin hat keine Entscheidungskompetenz.

Im Gerichtsverfahren denken wir in (Rechts-)Positionen, es ist ein Kampf ums Recht, der Konflikt wird verrechtlicht. Die Lösung ist meist Sieg oder Niederlage. In der Mediation denken wir in Interessen und Bedürfnissen. Wir nehmen den Weg der Kooperation, wir suchen nach einem Ausgleich.

Die Kosten in einem Gerichtsverfahren sind nicht abschätzbar, die Dauer ist fremdbestimmt. In der Mediation lassen sich aufgrund des Stundenhonorars die Kosten eher einschätzen. Die Zeitgestaltung liegt bei den Medianten.

In einem Gerichtsverfahren orientieren wir uns an der Vergangenheit. Die Mediation sucht eine Lösung für die Zukunft.

Es geht in der Mediation also darum, die Interessen und Bedürfnisse der Konfliktparteien herauszufinden. Dabei hilft die Mediatorin. Sie führt einen Perspektivwechsel herbei und führt die Konfliktbeteiligten wieder zu konstruktiven Gesprächen. Die Beteiligten regeln dann mit Unterstützung durch die Mediatorin auf dieser Grundlage eigenständig den Konflikt und finden eine Lösung für die Zukunft. Es findet ein Interessensausgleich statt. Indem es zu einer Konfliktaneignung durch die Konfliktparteien selbst kommt, können sie den Konflikt selber lösen.

Mediation ist eine ganz andere Vorgangsweise bei der Konfliktbewältigung. Selbstverständlich werden auch dabei die rechtlichen Rahmenbedingen berücksichtigt. Ich als Juristin und ihre Mediatorin kenne auch diese.

Unterschiede zwischen Gerichts- und Mediationsverfahren

Gerichtsverfahren

Mediationsverfahren

Klärung von Rechtsfragen

Klärung von Interessen und Bedürfnissen

Konfliktlösung wird aus der Hand gegeben

Die Konfliktparteien erarbeiten ihr eigenes Recht und schließen einen Vertrag

Delegierung der Konfliktbearbeitung an Anwälte

Konfliktbearbeitung wird eigenverantwortlich gemacht

Objektives Recht bekommen

Subjektive Gerechtigkeit bekommen

Unfreiwillig und fremdbestimmt

Freiwillig und selbstbestimmt

Richter spricht Urteil

Konfliktparteien schließen einen Vertrag über ihren Interessensausgleich. Die Mediatorin hat keine Entscheidungskompetenz

Gewinnen/verlieren

Faire Lösung, Suche nach einem Ausgleich, nach einer Win-Win-Lösung

Ergebnis vom Richter vorgegeben

Ergebnis gemeinsam erarbeitet

Orientierung an der Vergangenheit

Lösung für die Zukunft

Wer ist schuld?

Weshalb will man das?

Warum haben wir uns Verlaufen?

Wie kommen wir aus dem Irrweg heraus?

Kosten nicht abschätzbar und hoch

Kosten aufgrund Stundenhonorars kalkulierbar und niedriger

Bestimmender Stil

Kooperativer Stil

Emotionale Spannung bleibt oder ist sogar verschärft

Emotionale Spannung ist aufgehoben

Terminvereinbarung

    Wenn sich zwei streiten, braucht’s eine Dritte. Alleine ist es schwierig und oft nicht möglich, eine gemeinsame Lösung zu finden. Eben deshalb braucht es eine Dritte. Mit meiner Hilfe kann der richtige Weg gefunden werden.
    Ich bemühe mich auf Ihre individuellen Terminwünsche einzugehen.